Fast alle Aspekte der Digitalisierung haben ein gemeinsames Versprechen: Den Papierkonsum zu reduzieren! Obwohl Papier höhere Kosten und eine Verlangsamung der Prozesse verursacht, kommt es noch oft zum Einsatz, insbesondere bei Dokumenten, bei denen ein Sicherheitsrisiko besteht (Zugang zu Informationen), eine juristische oder vertragliche Genehmigung nötig ist (um eine finale und offizielle Version zu haben) oder deren Herkunft schwer zu verfolgen ist (Geodaten und Zeitstempel).
Die elektronische Identifizierung wird auch oft als „eID“ bezeichnet und stammt aus dem englischen „electronic identification“. Die europäische eIDAS-Verordnung von 2014 definiert die elektronische Identifizierung als „Prozess der Verwendung von Personenidentifizierungsdaten in elektronischer Form, die eine natürliche oder juristische Person oder eine natürliche Person, die eine juristische Person vertritt, eindeutig repräsentieren.“
Die elektronische Unterschrift (eng.: electronic signature)
Die elektronische Unterschrift ist einer schriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt. Beide haben als alleiniges Ziel zu beweisen, dass eine bestimmte Person einem Dokument zugestimmt hat. Elektronische Unterschriften sind verschlüsselt, um zu verhindern, dass Änderungen an der Unterschrift vorgenommen werden können.
Der elektronische Zeitstempel (eng.: electronic time stamp)
Im Gegensatz zur elektronischen Unterschrift, die eine bestimmte Person identifiziert, identifiziert der elektronische Zeitstempel auf zuverlässige Weise das Datum und die Uhrzeit an dem ein Dokument erschaffen oder geändert wurde. Zusätzlich dient der elektronische Zeitstempel als Beweis, dass seit dem angezeigten Datum keine Änderungen in einem Dokument vorgenommen wurden. Idealerweise wird jede elektronische Unterschrift mit einem elektronischen Zeitstempel kombiniert.
Das elektronische Siegel (eng.: electronic seal)
Ein elektronisches Siegel ist eine elektronische Unterschrift, die es einem Unternehmen ermöglicht, Dokumente zu unterschreiben, ohne eine bestimmte Person zu benennen.
Die elektronische Zustellung (eng.: electronic delivery)
Die elektronische Zustellung eines Dokumentes ist das digitale Äquivalent zur Postsendung per Einschreiben. Sie ermöglicht es, ein Dokument über digitale Wege zu verschicken und zu beweisen, dass und an welchem Tag und Uhrzeit der Empfänger das Dokument erhalten hat.
Das elektronische Zertifikat (eng.: electronic certificat)
Das elektronische Zertifikat ist vergleichbar mit einem digitalen Personalausweis, der es möglich macht, Personen oder Unternehmen zu identifizieren, Kommunikationen zu verschlüsseln und Dokumente online zu unterschreiben. Ein elektronisches Zertifikat ist also notwendig, um online eine elektronische Unterschrift anzubringen.
Die Authentifizierung von Internetseiten (eng.: website authentification)
Internetseiten können durch zertifizierte Informationen, normalerweise einem digitalen Zertifikat, digital authentifiziert werden. Dies ermöglicht es Besuchern, die Webseite zu identifizieren und mit Sicherheit zu erkennen, dass die Seite authentisch ist und wer der Host der Seite ist. Diese Authentifizierung kann mit einem Ausweis verglichen werden, der einzigartig und an eine spezifische Internetseite gebunden ist.
Das elektronische Siegel ist dem Stempel, der in den meisten Betrieben noch zum Einsatz kommt, gleichgestellt und wird benutzt, um zu beweisen, dass das Dokument authentisch ist und keine Änderungen vorgenommen wurden. Dank des elektronischen Siegels können Sie:
Da das Stempeln entfällt, gewinnen Sie nicht nur Zeit, sondern Sie verringern auch Ihre Papierkosten und gewinnen dank der zertifizierten Kommunikation das Vertrauen Ihrer Kunden.
Die europäische Union erkennt ebenfalls das Potenzial der elektronischen Identifizierung. 2014 trat eine europäische Verordnung in Kraft, die zum Ziel hatte, elektronische Identifikationsdienstleistungen europaweit zu vereinheitlichen. Die beiden Hauptziele dieser Verordnung sind:
Unter der eIDAS-Verordnung ist jeder Mitgliedstaat dafür verantwortlich, die Verordnung in seinem eigenen Land umzusetzen. In Luxemburg übernimmt das ILNAS (Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services) diese Aufgabe. ILNAS ist ebenfalls dafür zuständig, die Vertrauensdienstleister in Luxemburg, gemäß der Anforderung der eIDAS-Verordnung, zu ernennen. In Luxemburg gibt es derzeit zwei Dienstleister, die die Kriterien erfüllen: „BE INVEST International S.A.“ und „LuxTrust S.A.“. Sie können zu jeder Zeit unter folgendem Link auf die aktuelle Liste zugreifen: https://webgate.ec.europa.eu/tl-browser/#/tl/LU
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