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Befristete Beihilfe für Umweltauswirkungen: Verlängerung bis zum 30. Juni 2025

Das Wirtschaftsministerium hat beschlossen, die befristete Umweltbeihilfe um einen Zeitraum von 7 Monaten zu verlängern. Die befristete Umweltbeihilfe dient dazu, Unternehmen mehr Anreize zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern, z. B. durch:

  • Steigerung der Energieeffizienz,
  • die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
  • Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Umweltverschmutzung,
  • Recycling und Wiederverwendung von Abfällen.

Begünstigte

Jedes Unternehmen, das über eine Niederlassungsgenehmigung  in Luxemburg verfügt.

Bedingungen

  • Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügen
  • Beratung und Begleitung bei der Antragstellung durch Chambre des Métiers oder Chambre de Commerce
  • Die wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen bewertet werden
  • Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Maschinen und Anlagen oder Photovoltaikanlagen oder in die Erweiterung oder Renovierung von Gebäuden, die für handwerkliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind
  • Investitionen mit einer Mindesthöhe von 7.500 €

Betrag

Die Beihilfehöchstintensität darf 100 000 Euros pro Gruppe nicht überschreiten, darf jedoch folgende Beträge nicht überschreiten:

  • 70 % der förderfähigen Investitionen für kleine Unternehmen,
  • 60 % der förderfähigen Investitionen für mittlere Unternehmen,
  • 50 % der förderfähigen Investitionen für große Unternehmen.

Fristen

Die neue Frist für die Einreichung des Beihilfeantrags ist der 30. Juni 2025. (Für Anträge, die durch die Chambre des Métiers begleitet werden, gilt eine Frist zur Übermittlung der Antragsunterlagen bis spätestens 15. Juni 2025!)

Ablauf:

  1. Voranalyse Ihrer aktuellen Situation / möglicher Maßnahmen / Vorschläge zu Beratern durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
  2. Festlegung der möglichen Maßnahmen und Einholung von Angeboten Ihres Anbieters zur Umsetzung der Maßnahmen
  3. Beantragung Förderung vor Unterschrift eines Angebotes
  4. Validierung Ihres Förderantrags
  5. Umsetzung Ihrer Maßnahmen
  6. Bezahlung der Abschlussrechnung des Anbieters und Validierung durch die jeweilige Institution
  7. Auszahlung der Beihilfe

Weiterführender Informationen unter Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen - Guichet.lu

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Kontakt

eHandwierk

(+352) 42 67 67 - 505
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