Das Wirtschaftsministerium hat beschlossen, die befristete Umweltbeihilfe um einen Zeitraum von 7 Monaten zu verlängern. Die befristete Umweltbeihilfe dient dazu, Unternehmen mehr Anreize zu bieten, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern, z. B. durch:
Steigerung der Energieeffizienz,
die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
Reduzierung des Wasserverbrauchs und der Umweltverschmutzung,
Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg verfügen
Beratung und Begleitung bei der Antragstellung durch Chambre des Métiers oder Chambre de Commerce
Die wesentliche Verbesserung der Umweltauswirkungen des Unternehmens muss von einem unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen bewertet werden
Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Maschinen und Anlagen oder Photovoltaikanlagen oder in die Erweiterung oder Renovierung von Gebäuden, die für handwerkliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, mit Ausnahme von Gebäuden, die für Wohnzwecke oder ausschließlich für Miet- oder Verwaltungszwecke bestimmt sind
Investitionen mit einer Mindesthöhe von 7.500 €
Betrag
Die Beihilfehöchstintensität darf 100 000 Euros pro Gruppe nicht überschreiten, darf jedoch folgende Beträge nicht überschreiten:
70 % der förderfähigen Investitionen für kleine Unternehmen,
60 % der förderfähigen Investitionen für mittlere Unternehmen,
50 % der förderfähigen Investitionen für große Unternehmen.
Fristen
Die neue Frist für die Einreichung des Beihilfeantrags ist der 30. Juni 2025. (Für Anträge, die durch die Chambre des Métiers begleitet werden, gilt eine Frist zur Übermittlung der Antragsunterlagen bis spätestens 15. Juni 2025!)
Ablauf:
Voranalyse Ihrer aktuellen Situation / möglicher Maßnahmen / Vorschläge zu Beratern durch den Service eHandwierk für Handwerksbetriebe und durch die Chambre de Commerce für Nicht-Handwerksbetriebe
Festlegung der möglichen Maßnahmen und Einholung von Angeboten Ihres Anbieters zur Umsetzung der Maßnahmen
Beantragung Förderung vor Unterschrift eines Angebotes
Validierung Ihres Förderantrags
Umsetzung Ihrer Maßnahmen
Bezahlung der Abschlussrechnung des Anbieters und Validierung durch die jeweilige Institution