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Die Ausbildung ist der Schlüssel zum Erfolg im Handwerk. Werden Sie ein Teil davon und bilden Sie Lehrlinge aus!

  • Veröffentlicht am 25.06.2024
  • Sprache: deutsch

Sie haben einen eigenen Betrieb und planen, Lehrlinge auszubilden?

Ab dem 16. Juli können wieder Lehrverträge abgeschlossen werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Dinge rund um die Berufsausbildung.


Warum ist es wichtig, Lehrlinge auszubilden?

Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften wird im Handwerkssektor immer eklatanter. Daher ist es wichtig, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, indem neue Talente durch die Ausbildung entdeckt und gefördert werden. Ebenso wichtig ist es, dass erfahrene und qualifizierte Führungskräfte und Mitarbeiter ihr Wissen an zukünftige Generationen weitergeben und die Kontinuität ihrer handwerklichen Tätigkeiten gewährleisten. Die Berufsausbildung ist der beste Garant dafür, dass zukünftige Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Ausbildungsbetrieb?

Im Rahmen der Berufsausbildung verpflichten Sie sich, Ihren Lehrling auszubilden, zu informieren und zu begleiten. Sie sind verpflichtet, Ihrem Auszubildenden die im Programm enthaltenen betrieblichen Fertigkeiten zu vermitteln. Jeder Ausbildungsbetrieb muss sich darüber im Klaren sein, dass Fortschritte in der Ausbildung grundsätzlich mit einer Investition von Zeit, Geduld und Engagement verbunden sind.

 

Welche Zertifikate und Diplome können im Rahmen einer Berufsausbildung erworben werden?

Certificat de capacité professionnelle/CCP

Der CCP ist eine stärker praxisorientierte Ausbildung, die hauptsächlich im Ausbildungsbetrieb stattfindet. Absolventen eines CCP haben nach zwei Jahren Praxis im Beruf Anspruch auf den qualifizierten sozialen Mindestlohn.

Diplôme d’aptitude professionnelle/DAP

Das DAP ist eine theoretische und praktische Ausbildung, die parallel in der Schule und im Ausbildungsbetrieb stattfindet. Absolventen eines DAP haben Anspruch auf den qualifizierten sozialen Mindestlohn.

Diplôme de technicien/DT

Das DT, das hauptsächlich im Lycée stattfindet, bereitet die Bewerber auf das Arbeitsleben sowie auf weiterführende Studien vor. Die Ausbildung hat eine reguläre Dauer von vier Jahren.

 

Wie hoch ist die Lehrlingsvergütung?

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist geregelt und variiert je nach Ausbildungsberuf und Qualifikation. Die Vergütung wird als fester monatlicher Bruttobetrag ausgedrückt.

Bei der Erwachsenenausbildung, CCP,DAP oder DT erhält der Auszubildende immer den unqualifizierten Mindestlohn. Die Differenz zwischen der Lehrlingsvergütung und dem unqualifizierten Mindestlohn wird von der ADEM nach Einreichung eines spezifischen Antrags erstattet.

 Gibt es finanzielle Unterstützung?

Ja! Als Ausbildungsbetrieb haben Sie Anspruch auf folgende staatliche Beihilfen:

  • 27% der Brutto-Ausbildungsvergütung, die einem Auszubildenden eines DAP, einer grenzüberschreitenden Ausbildung(TRF) oder eines DT gezahlt wird. 
  • 40% der Ausbildungsvergütung eines CCP-Auszubildenden.

100% des Arbeitgeberanteils der Sozialabgaben, die sich auf die Ausbildungsvergütung beziehen.

Der Arbeitgeber muss vor dem 1. Juli des Jahres, das auf das Ende des betreffenden Lehrjahres folgt, einen Antrag bei der Berufsberatungsstelle des ADEM stellen. Ein Antragsformular ist auf der Website der ADEM verfügbar und wird dem Ausbildungsbetrieb jedes Jahr in Papierform zugesandt. Sobald diese Frist verstrichen ist, verliert der antragstellende Arbeitgeber den Anspruch auf die Beihilfe.

Wie erhält man das Recht auf Ausbildung?

Wenn ein Unternehmen eine/n Auszubildende/n einstellen möchte, muss es zunächst das Ausbildungsrecht besitzen. Der Ausbildungsbetrieb muss in der Handwerksrolle der Handwerkskammer in dem auszubildenden Beruf rechtmäßig eingetragen sein, die Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag sowie die Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Jugendschutzes einhalten. 

Sie möchten einen Lehrling ausbilden? 

Wenn wir Ihr Interesse an der Ausbildung eines Lehrlings geweckt haben, können Sie sich gerne an die Abteilung für Erstausbildung wenden, um gezielt Informationen über das Ausbildungsrecht, den Ablauf und andere Elemente zu erhalten. Wir freuen uns darauf, Sie beraten zu dürfen.

Kontakt

Formation Initiale

(+352) 42 67 67 - 520
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