Mon entreprise

Keine Verlängerung der konjunkturellen Kurzarbeitsmaßnahme im Baugewerbe

Am 24. Januar 2024 hatte der Regierungsrat auf Empfehlung des Konjunkturausschusses beschlossen, bestimmte Branchen (NACE-Code 41.200 Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und NACE-Code 43.1 Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten) des Baugewerbes für eine Dauer von sechs Monaten (Februar bis Juli 2024) zur Krisenbranche zu erklären, mit der Möglichkeit für die betroffenen Unternehmen, Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen in Anspruch zu nehmen.


Auf der Sitzung des Konjunkturausschusses am 24. Juni wurde beschlossen, den Zugang der betroffenen Unternehmen zur Kurzarbeit nicht über den Monat Juli 2024 hinaus zu verlängern.

Die Maßnahme der konjunkturellen Kurzarbeit läuft somit im Juli 2024 aus.

Diese Entscheidung wurde insbesondere damit begründet, dass letztlich nur sehr wenige Unternehmen die Maßnahme der konjunkturellen Kurzarbeit in Anspruch genommen haben.

Es wurde vereinbart, dass im Falle einer zunehmenden Verschlechterung der Konjunktur die Möglichkeit der Kurzarbeit erneut geprüft wird.